Ihre Immobilien-Empfehlung ist uns Bares wert!
Ihre Nachbarn, Freunde, Familie oder Arbeitskollegen möchten ihre Immobilie verkaufen und haben Ihnen davon erzählt?
Sollte es durch den Tipp von Ihnen zu einem Verkaufsabschluss kommen, ist uns das 10% unserer Maklerprovision (netto) wert.
BEDINGUNGEN FÜR DIE TIPPGEBERPROVISION
- Das vermittelte Objekt darf sich noch nicht in unserer Vermittlungskartei befinden.
- Die Immobilie darf noch nicht öffentlich zum Verkauf offeriert werden.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TIPPGEBERPROVISION
Die benannte Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und wird von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft. Die Tippgeberprovision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und nach Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Käufers und/oder Verkäufers bei uns. Der Empfehlungsgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Tippgeberprovision wird als Netto-Betrag nur an Privatpersonen und an nicht USt.-pflichtige an Unternehmen ausgezahlt. Bei USt.-pflichtigen Unternehmen zahlen wir Tippgeberprovision als Bruttobetrag aus. Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie selbst für die Endversteuerung der Provision zuständig sind!